Einführung einer beitragsfreien Mitgliedschaft

Neben dem Familienbeitrag ist auch die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitgliedschaft ab dem 01.01.2010 gegeben. Damit soll Kindern, aber auch Erwachsenen die Möglichkeit gegeben werden, in unserem Verein an den sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Selbstverständlich ist das beitragsfreie Mitglied ein vollständiges Mitglied des SV Geroldshausen.

Die Entscheidung über die beitragsfreie Mitgliedschaft erfolgt durch den Vorstand auf Antrag eines Mitglieds oder der betreffenden Person. Die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt jährlich.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Person beziehungsweise die Familie, in der die Person lebt, sich die Mitgliedschaft aufgrund der eigenen finanziellen Situation nicht leisten kann. Der Vorstand ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

Hat sich die finanzielle Situation verbessert und ist damit die Voraussetzung für die beitragsfreie Mitgliedschaft entfallen, wandelt sich diese in eine normale Mitgliedschaft um, falls das Mitglied die Mitgliedschaft nicht kündigt. Insoweit gelten die normalen Kündigungsbestimmungen.

Ausdrücklich sei gesagt, dass die Entscheidung über eine Beitragsfreiheit ausschließlich beim Vorstand liegt und es für keine Person einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Mitgliedschaft gibt.

Auch die beitragsfreie Mitgliedschaft ist auf dem neune Antrag, der ab 01.01.2010 gültig ist, berücksichtigt.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der beitragsfreien Mitgliedschaft könnt Ihr Euch gerne an den Vorstand wenden.